Top-Förderung

Meisterbonus wurde verlängert - Jetzt € 3.000

Aktuelle Meldung:
Meisterbonus verlängert und mit € 3.000 ausgestattet

Ob Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, operativer Professional oder Betriebswirt – seit 1. September 2013 unterstützt der Freistaat Bayern Absolventen der Praxisstudiengänge mit einem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus will die Bayerische Staatsregierung einen Anreiz schaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. “Die Wettbewerbsfähigkeit Bayerns als erfolgreicher Wirtschaftsstandort hängt maßgeblich davon ab, dass Unternehmen auf bestens ausgebildete Fachkräfte zurückgreifen können”, so der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.” Damit sich die sehr hohe Nachfrage nach Fachkräften nicht zu einer Wachstumsbremse auswächst, muss die berufliche Aus- und Weiterbildung wieder attraktiver werden.
Die Staatsregierung gewährt die finanzielle Anerkennung für eine bestandene Meister- oder vergleichbare Fortbildungsprüfung.

3.000 € bei erfolgreicher Weiterbildungsprüfung

Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten aktuell den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.

Bitte Antragsstellung nicht vergessen

Die Absolventen der Meister- und Fortbildungsprüfungen werden von ihrer Wirtschaftskammer im Rahmen der Zeugnismitteilung über die Beantragung informiert und erhalten das Antragsformular. Die zuständige Kammer prüft und sammelt die Anträge und zahlt den „Meisterbonus“ an jeweils zwei Stichtagen innerhalb eines Jahres aus.

Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Bayern

Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des Begünstigten muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.

Mehrmalige Prämie möglich

Darüber hinaus erhalten Absolventen von mehreren, fachlich unterschiedlichen Weiterbildungen sogar für jeden Abschluss einen gesonderten „Meisterbonus“.
Für diese Förderung der beruflichen Weiterbildung stehen jetzt Haushaltsmittel bis zum 31. Dezember 2024 (= Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses) zur Verfügung. Mit einer Fortführung über 2024 hinaus ist zu rechnen, wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt definitiv entschieden.