Auf zu neuen Wegen
Bildungsgutschein
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Arbeitsförderung nach SGB II/III
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Voraussetzungen
Die Teilnahme muss notwendig sein,
- um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
- eine konkret drohende Arbeitslosigkeit ab- zuwenden oder
- weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Wo?
Für diese sehr individuelle Fördermöglichkeit wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitsvermittler.