Förderung junger Fachkräfte
Begabtenförderung berufliche Bildung
Eine Reihe von Praxisstudien, Lehrgängen und Seminaren der IHK Akademie Schwaben sind im Rahmen folgender Voraussetzungen für junge Begabte geeignet.
© Gajus
Stipendium nach der Ausbildung
Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung will durch die finanzielle Förderung der Weiterbildung junger Fachkräfte die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems steigern und den Fachkräftenachwuchs sichern.
Für die Aufnahme in die Förderung können sich junge Absolventen (unter 25 Jahre bei Berücksichtigung von Anrechnungszeiten zum Zeitpunkt der Aufnahme) einer Berufsausbildung bewerben, die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit 87 Punkten (1,9) oder besser abgelegt haben oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb nachweisen können.
Den Antrag auf Aufnahme erhalten Sie bei der IHK. Bewerbungsschluss ist jeweils im September für das kommende Förderjahr.
Die IHK entscheidet über die Aufnahme in die Förderung, ermittelt die Höhe des Förderbetrages und zahlt die Fördergelder aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme!
Hochschulabsolventen können nicht gefördert werden.
Für die Aufnahme in die Förderung können sich junge Absolventen (unter 25 Jahre bei Berücksichtigung von Anrechnungszeiten zum Zeitpunkt der Aufnahme) einer Berufsausbildung bewerben, die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit 87 Punkten (1,9) oder besser abgelegt haben oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb nachweisen können.
Den Antrag auf Aufnahme erhalten Sie bei der IHK. Bewerbungsschluss ist jeweils im September für das kommende Förderjahr.
Die IHK entscheidet über die Aufnahme in die Förderung, ermittelt die Höhe des Förderbetrages und zahlt die Fördergelder aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme!
Hochschulabsolventen können nicht gefördert werden.
Höhe des Förderbetrages
Die Förderung läuft über drei Jahre. Seit dem 01. Januar 2023 werden pro Förderjahr 2.900 €, in den drei Jahren maximal 8.700 €, an Fördermitteln bereitgestellt. Der Eigenanteil beträgt 10 % je Fördermaßnahme.
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb von beruflichen Qualifikationen
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
- die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen
Beispiele geförderter Weiterbildung
Praxisstudien zum Fachwirt, Fachkaufmann oder Industriemeister, staatl. gepr. Techniker, neue Technologien, Fremdsprachen, Sprachreisen, Rhetorik, Managementkurse, Technik für Kaufleute, kaufmännisches Wissen für technische Fachkräfte etc.
Förderfähig sind Teilnahmegebühren, Prüfungskosten, Fahrtkosten, Aufenthalts- und Übernachtungskosten und notwendige Arbeitsmittel (IT-Bonus).
Förderfähig sind Teilnahmegebühren, Prüfungskosten, Fahrtkosten, Aufenthalts- und Übernachtungskosten und notwendige Arbeitsmittel (IT-Bonus).
Auskunft: Veronika Ott, Geschäftsbereich Ausbildung und Prüfung, Telefon 0821 3162-182, E-Mail veronika.ott@schwaben.ihk.de